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   LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17   

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LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17 (https://dejure.org/2017,59799)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04.10.2017 - 23 T 491/17 (https://dejure.org/2017,59799)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 23 T 491/17 (https://dejure.org/2017,59799)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17
    Daher hätte für das Amtsgericht ein Anlass zu weiteren Nachforschungen bestanden, - insbesondere im Hinblick darauf, ob der Bescheid den Betroffenen einschließlich des Hinweises auf seine Verhaltenspflichten in einer Übersetzung in eine Sprache erreicht hat, welche der Betroffene beherrscht (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2016, V ZR 178/14, FG Prax 2016, 87 Rn 8).
  • BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10

    Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der

    Auszug aus LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17
    Damit bleibt schon völlig offen, ob das BAMF von einer Zustellung oder einer Zustellungsfiktion ausging und aufgrund welcher Tatsachen es zu seiner Annahme gelangte (vgl. zu den strengen Anforderungen: BVerfG, Beschluss vom 09.02.2012, 2 BvR 1064/10).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 13/16

    Rechtmäßigkeit des Haftgrunds der Fluchtgefahr bei einem Asylbewerber

    Auszug aus LG Bielefeld, 04.10.2017 - 23 T 491/17
    Ob die Feststellung des Amtsgerichts die beiden weiteren - lediglich knapp angerissenen - Haftgründe des § 62 Abs. 3 Nr. 4 und 5 AufenthG erfüllt, kann letztlich dahinstehen, weil diese Haftgründe von der Beteiligten zu 2. im Haftantrag nicht angeführt worden waren (vgl. BGH, Beschluss vom 20.10.2016, V ZB 13/16).
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